Bürgschafts-service

Allgemeine Informationen

Bürgschaftsservice

Wir halten Ihnen den Rücken frei. Mit Sicherheit.

Nicht nur bei öffentlichen Bauvorhaben sind Bürgschaften unumgänglich. Was für den Bauherrn eine wichtige Garantie darstellt, beeinträchtigt die Liquidität des beauftragten Unternehmers – es sei denn, die Bürgschaft erfolgt nicht durch eine Bank, sondern durch eine Versicherung.

Denn die Bereitstellung des Bürgschaftsvolumens durch einen Versicherer ist liquiditätsneutral und schränkt Ihre Kontokorrentlinien nicht ein – der Handlungsspielraum des Unternehmens bleibt erhalten.

Wir agieren im Bereich des Kautionslinien-Managements und des Forderungsausfalls als professioneller Dienstleister, der vor allem eines im Blick hat: besicherungsfreie Lösungen für unabhängige Kunden. Seine fundierte Erfahrung hat unser zuständiger Mitarbeiter im Kautionsbereich von Konzernen sowie im Bankensektor erworben.

Mit einem betreuten Bürgschaftsvolumen von über 200 Millionen Euro zählen wir mit unserem liquiditätsschonenden Bürgschaftsservice zu den führenden Anbietern in der Region.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Bürgschaftsservice

Was wir für Sie tun können

Unser Bürgschaftsservice

Bürgschaftsservice ist eine Dienstleistung in Form einer Versicherung, mit der Sie Verpflichtungen und Bürgschaften abdecken können. Diese Bürgschaftsversicherungen sind anerkannte Ersatzleistungen und bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch meist weitere Vorteile. Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir von Diepenbrock Ihnen einen umfassenden Bürgschaftsservice an:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Anzahlungsbürgschaft
  • Weitere Bürgschaften
Bürgschaftsservice: Mit Kautionsversicherungen auf der sicheren Seite

Keine Auftragsvergabe ohne Sicherheit: Nahezu alle Auftraggeber bestehen heutzutage auf eine Bürgschaft. Um ein Risiko, sowie hohe Extrakosten im Rahmen der Bürgschaft zu vermeiden, greift man auf unseren Bürgschaftsservice zurück. Dieser soll Sie für den Fall absichern, dass ein Auftragnehmer / -geber seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz. Bürgschaften lassen sich in drei Hauptarten unterteilen: die Vertragserfüllungsbürgschaft, die Gewährleistungsbürgschaft und die An- / Vorauszahlungsbürgschaft.

Auftragnehmer / -geber haben zwei Möglichkeiten: Sie können entweder einen Bürgschaftskredit, auch Avalkredit genannt, bei ihrer Bank beantragen oder bei einem Versicherungsunternehmen einen Bürgschaftsrahmen in Form einer Kautionsversicherung abschließen. In beiden Fällen agieren Bank bzw. Versicherung als Bürge. Sie garantieren dem Auftraggeber / -nehmer (dem Gläubiger), dass sie für die Verbindlichkeiten des Auftragnehmers / -gebers aufkommen. So haben Gläubiger die Garantie, dass sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers / -gebers nicht mit ungewollten Kosten konfrontiert werden.

Vorteile der Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung bietet gegenüber einer Bankbürgschaft mehrere Vorteile. Obwohl eine Bank bei einem Bürgschaftskredit, auch Avalkredit genannt, dem Kunden kein Geld, sondern nur ihren „guten Ruf“ zur Verfügung stellt, muss sie Kreditvergaberichtlinien einhalten – mit dem Ergebnis, dass die Kosten für eine Bankbürgschaft oftmals deutlich über denen einer Kautionsversicherung liegen und zudem in der Regel Sicherheiten gestellt werden müssen. Da Versicherungen nicht den Kreditvergaberichtlinien unterworfen sind, können sie ihre Bürgschaftsservices zu erheblich günstigeren Konditionen anbieten. In der Regel müssen bei ihnen keine Sicherheiten hinterlegt werden, und wenn doch, dann liegen diese deutlich unter den von den Banken geforderten Sicherheiten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied: Kautionsversicherungen werden im Gegensatz zu Bankbürgschaften nicht auf die Kreditlinie der Bank angerechnet. Sie erhöhen somit die Liquidität Ihres Unternehmens. Da üblicherweise ein Bürgschaftsrahmen mit dem Versicherer vereinbart wird, können bei einer Kautionsversicherung auch mehrere Bürgschaften in einem Vertrag zusammengefasst werden. Banken stellen hingegen nur Einzelbürgschaften.

Bürgschaftsservice: Zur Vertragserfüllung

Diese Bürgschaften kommen vor allem bei langfristigen Projekten zum Tragen: Im Maschinen- und Anlagenbau, im Garten- und Landschaftsbau und ganz besonders im Baugewerbe. So wollen Auftraggeber sicherstellen, dass alle im Werkvertrag vereinbarten Leistungen auch dann durchgeführt werden, wenn der Auftragnehmer im Erfüllungszeitraum seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft verschafft aber nicht nur dem Auftraggeber Sicherheit, sie bietet dem Auftragnehmer auch finanzielle Vorteile. Ohne einen solchen Bürgschaftsservice würde der Auftraggeber eine Summe, die in der Regel 10 bis 25 Prozent des Auftragsvolumens umfasst, als Sicherheit einbehalten. Mit Vorlage einer Bürgschaft kann sich der Auftragnehmer die komplette Rechnungssumme auszahlen lassen, was ihm einen größeren Spielraum bieten.

Bürgschaftsservice: Als Gewährleistung

Für den Auftraggeber ist die Gewährleistungsbürgschaft die Versicherung, dass Mängel infolge einer unsachgemäßen Auftragserfüllung behoben werden. Die Gewährleistungsbürgschaft wird deshalb auch als Bürgschaft für Mängelansprüche bezeichnet.

Als Sicherheit behält der Gläubiger in der Regel etwa drei bis fünf Prozent der Auftragssumme ein. Wie auch die Vertragserfüllungsbürgschaft hat die Bürgschaft der Gewährleistung den Vorteil, dass sie den Einbehalt ersetzt. Der Auftragnehmer kann also bei Vorlage die volle Rechnungssumme verlangen.

Bürgschaftsservice: Anzahlungsbürgschaft

Die Anzahlungsbürgschaft (oder Vorauszahlungsbürgschaft) kommt vor allem im Maschinen- und Anlagenbau sowie im Handwerk zur Anwendung – oder überall dort, wo Unternehmen Anzahlungen für Vorleistungen verlangen. Oftmals werden diese genutzt, um Material zu beschaffen. Der Auftraggeber selbst hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Gegenleistung für seine Zahlungen erhalten. Eine An- / Vorauszahlungsbürgschaft stellt sicher, dass er seine Vorauszahlungen zurückbekommt, wenn der Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder insolvent werden sollte.

Weitere Bürgschaften

Neben den drei Haupttypen gibt es noch eine Reihe weiterer Bürgschaften, die im Rahmen unserer Bürgschaftsservices abgedeckt werden können. Ebenfalls verbreitet sind die Bietungsbürgschaft, die gewerbliche Mietkautionsbürgschaft und die Prozessbürgschaft. Die Bietungsbürgschaft schützt Auftraggeber während der Ausschreibungsphase vor Mehrkosten, wenn ein Bewerber sein Angebot nicht aufrechterhält, seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nicht unterzeichnet. Die Mietkautionsbürgschaft kann ein Mieter seinem Vermieter anstatt einer Barkaution vorlegen, sofern dieser einverstanden ist. Die Prozessbürgschaft kann von Gläubigern genutzt werden, um Zwangsvollstreckungen nach vorläufig vollstreckbaren Urteilen durchzuführen. Schuldner hingegen können die Zwangsvollstreckung mit einer Prozessbürgschaft abwenden.

Ende der Bürgschaft

Die Bürgschaft endet mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an die Bank bzw. den Versicherer. Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft ist dies in der Regel mit der Abnahme der Fall, bei der Gewährleistungsbürgschaft mit Ende der Verjährungsfrist für Sachmängel. Die Rückgabe für An / Vorauszahlungsbürgschaften wird individuell vereinbart. Sie erfolgt meistens, wenn Teilziele erfüllt oder das Projekt beendet wurde.

Sprechen Sie uns einfach zum Thema Bürgschaftsservice an, um weitere Informationen sowie Angebote zu erhalten.

Kontakt

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