Kautions­versicherung für BVSE-Mitglieder

Gegenstand einer Abfallnotifizierung ist gem. Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Parlamentes zur Abfallverbringung eine Sicherheitsleistung. Diese kann in Form einer Bürgschaftsversicherung hinterlegt werden, die viele Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft hat. Der wichtigste Vorteil: Sie vermeiden mit einer Versicherungsbürgschaft die Belastung Ihrer Banklinien!

Mit dem nachstehenden Formular können Sie prüfen lassen, zu welchem Preis wir Ihnen die für eine Abfallnotifizierung benötigte Sicherheit anbieten können.

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  • Diepenbrock Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
  • Christian Brinkers

  • Burgstraße 23, 49808 Lingen (Ems)
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  • 0591 9124459

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