Gegenstand einer Abfallnotifizierung ist gem. Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Parlamentes zur Abfallverbringung eine Sicherheitsleistung. Diese kann in Form einer Bürgschaftsversicherung hinterlegt werden, die viele Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft hat. Der wichtigste Vorteil: Sie vermeiden mit einer Versicherungsbürgschaft die Belastung Ihrer Banklinien!
Mit dem nachstehenden Formular können Sie prüfen lassen, zu welchem Preis wir Ihnen die für eine Abfallnotifizierung benötigte Sicherheit anbieten können.